Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte gestern wegen meines Arbeitszeugnisses gepostet, wobei sie auf ihre private Beratung verwiesen haben. Ich glaube daher, dass die meiner Meinung nach allgemeine Frage untergegangen ist: Darf oder muss sogar oder soll der Mutterschutz als Fehlzeit im Arbeitszeugnis genannt werden? Gehe ich recht in der Annahme, dass Fehlzeiten wegen Erziehungszeit genannt werden müssen? Muss eine Stundenreduzierung genannt werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe Nicole
Mitglied inaktiv - 08.11.2002, 08:46