Frage: Neuer Ehegattenunterhalt?

Hallo. Ist es richtig das ich als geschiedene Frau von meinem Mann keinen Unterhalt mehr bekomme sobald mein Kind 3 Jahre alt ist? Er hat von einer Gesetzesänderung vom Januar 2008 gesprochen. Danke.

Mitglied inaktiv - 17.06.2008, 17:23



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

Hallo, so einfach ist das nicht. Sie werden nicht mehr so lange wie früher den vollen Unterhalt bekommen, aber auf jeden Fall über den 3. Geb hinaus Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2008



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

Hallo. soweit ich das mitbekommen habe ist das tatsächlich so, da, sobald das Kind in den Kindergarten geht, die Mutter wieder arbeiten gehen kann.Aber ich kann es natürlich nicht 100 %ig sagen. Lg Anja

Mitglied inaktiv - 17.06.2008, 18:58



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

Hallo. Danke schon mal. Vielleicht kann Frau Bader was genaueres dazu sagen? Meine Tochter wird im November 3 Jahre alt und kommt jetzt bald in den Kiga und ich bekomme seit ca. 1 Jahr Unterhalt von meinem Exmann. Eine Aussicht auf Arbeit habe ich aber noch nicht.

Mitglied inaktiv - 18.06.2008, 12:35



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

So isses... ist dein Kind 3 geht man davon aus du kannst arbeiten gehen und dein Ex muß dich nicht wieter unterhalten. Im Sinne der Männer auch okay finde ich, weil ich es auch schon immer seltsam fand, daß er für eine Frau löhnt die meint bis ihr Kind 20 oder so ist als Mutter ausgelastet zu sein. Nun stehen Ex-Ehefrauen da wie unverheiratete alleinerziehende Mütter, müssen arbeiten um sich und die Kinder zu versorgen oder Hartz 4 beziehen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 18.06.2008, 22:53



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

soweit die Theorie, die Praxis sieht (noch) anders aus. Es hängt ein bisschen von der Situation in der Ehe ab (wielange, war vereinbart, dass die Frau zuhause bleibt etc.) und von der Betreuungsituation für das Kind. Es wird nicht erwartet, dass die Frau unbedingt Vollzeit arbeitet und wenn sie keine Arbeit findet (nachweislich, inkl. Beleg der Bewerbungen), dann wird der Betreuungsunterhalt evtl. vom Gericht verlängert. Muss dann aber neu verhandelt werden. Zur Berechnung des Betreuungsunterhalts wird in der Regel nicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen als Maßstab genommen, sondern das letzte Erwerbseinkommen des Betreuenden. Der quasi lebenslange Unterhalt wurde abgeschafft und jeder ist selbst für seinen finanziellen Unterhalt zuständig. Wie die Gerichte im einzelnen entscheiden, muss noch gesehen werden. Spricht alles gegen die klassische Rollenverteilung oder man braucht einen Ehevertrag, der den nachehelichen Unterhlat regelt. Ohne den sollte keine Frau ihren Job aufgeben. LG.

Mitglied inaktiv - 19.06.2008, 11:16



Antwort auf: Neuer Ehegattenunterhalt?

Nein vereinbart hatten wir garnichts. Ich war vorher auch nur im Minijob Bereich tätig. Nichts was von Dauer war. Was muss ich jetzt machen? Kann mein Mann den Ehegattenunterhalt einfach demnächst aussetzen? Ich habe nur noch alle paar Monate mal Kontakt mit ihm.

Mitglied inaktiv - 19.06.2008, 17:03



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