Frau Bader,
Vor fast 3 Jahren wurde unsere Tochter geboren, ich hatte eine Vollzeitstelle.
Nach einem Jahr habe ich Teilzeit (18h/ auf 3 Tage aufgeteilt) in einem anderen Bereich (Prophylaxe) wieder angefangen. Es gibt keine neue vertragliche Regelung. Jetzt bin ich wieder schwanger und ich kann nicht mehr in der Prophylaxe arbeiten, ggf. wieder Anmeldung. Wenn dies der Fall sein sollte, muss sich der AG an die jetzt vorgegebenen Arbeitszeiten/Stunden halten? Oder darf er mir andere Arbeitstage vorschreiben? Mit Kindergarten und Omas kaum anders vereinbar...
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
von
karamellchen
am 21.08.2018, 21:31
Antwort auf:
Neuer Alternativarbeitsplatz bei Beschäftigungsverbot zu gleichen Konditionen?
Hallo,
das hängt vom Vertrag ab. Der AG soll die familiären Belange berücksichtigen, kann aber betriebliche Gründe nennen, um es nicht zu tun.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Neuer Alternativarbeitsplatz bei Beschäftigungsverbot zu gleichen Konditionen?
Hast du die Verteilung der Tage während der TZ schriftlich?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 21.08.2018, 22:34
Antwort auf:
Neuer Alternativarbeitsplatz bei Beschäftigungsverbot zu gleichen Konditionen?
Wenn ihr die Verteilung der Tage vertraglich vereinbart habt, dann kann er diese nicht ändern. Ist es nicht vertraglich fixiert, kann er dich einsetzen "wie er will".
von
chrissicat
am 22.08.2018, 06:28