Frage: Nachträglicher Zweitname

Hallo! Da unsere Tochter zu früh auf die Welt kam und wir uns da überhaupt erst auf den Hauptnamen geeinigt hatten, haben wir in der Geburtsanzeige nur einen Vornamen genannt. Sie ist jetzt über ein Jahr alt und es ärgert mich noch immer, dass sie keinen Zeitnamen hat. Kann man auch nach über einem Jahr noch einen Zweitnamen beim Standesamt eintragen lassen? Danke Dani25!

Mitglied inaktiv - 18.09.2004, 15:32



Antwort auf: Nachträglicher Zweitname

Hallo, nein, nur mit besonderem sachlichen Grund. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2004



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