Frage: Nachname des Kindes

Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage bezüglich des Nachnamens des Kindes. Mein Freund und ich haben uns nie Gedanken über den Nachnamen unseres Sohnes gemacht. Als wir dann im Krankenhaus waren, fragte man uns das. Die Krankenschwester erklärte uns, daß wenn wir sowieso heiraten wollen, es besser wäre, wenn unser Sohn den Namen erhält, den wir nach der Hochzeit haben. Es würde uns nicht nur Papierkrieg, sondern auch Geld erspart bleiben. Also erhielt unser Sohn den Nachnamen meines Freundes. Jetzt sind in unserer Beziehung einige Probleme aufgetaucht und man ist doch überlegt doch, ob es besser ist, sich zu trennen - geheiratet haben wir bis heute nicht. Wie ist das, wenn die Geschichte vorm Gericht landet. Hat mein Freund da bessere Chancen, wegen dem Nachnamen? Ich habe da ein wenig Angst, weil er aus einem sehr guten Haushalt kommt. Im Gegensatz zu mir, obwohl ich eigendlich diejenige bin, die sich die ganze Zeit mit dem Kleinen beschäftigt (er ist gerade mal 9 Monate) Ich hoffe Sie können mir ein wenig helfen. Gruß Melanie

Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 19:37



Antwort auf: Nachname des Kindes

Liebe Melanie, den Namen werden Sie nicht mehr ändern können (es sei denn, Sie heiraten einen anderen). Das alleinige Sorgerecht behalten Sie. Wenn Sie ein gemeinsames haben, ändert sich daran nichts. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002



Antwort auf: Nachname des Kindes

Hallo Melanie, wenn Ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragt habt, hast Du als Mutter das alleinige Sorgerecht, auch wenn das Kind den Nachnamen des Vaters trägt. VG von Silke

Mitglied inaktiv - 13.08.2002, 22:21



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