Hallo, ich bin verheiratet und im Mutterschutz. Vor dem Mutterschutz war ich bereits arbeitslos, da mein Arbeitszeitvertrag abgelaufen war. Nun meine Frage: Ist man verpflichtet sich nach dem Mutterschutz sofort wieder arbeitslos zu melden, oder hat man auch das Recht auf Elternzeit? Denn ich würde gerne erst nächstes Jahr wieder in die Berufswelt einsteigen, da vorher die Unterbringung unseres Kindes nicht möglich ist. Danke im voraus!
Mitglied inaktiv - 14.07.2005, 19:47