Sehr geehrte Frau Bader Als mein Sohn im August 99 geboren wurde,entschieden mein Freund (KV) und ich uns dafür, daß ich nach dem Mutterschutz verkürzt(27 St./Wo.)arbeiten gehe während er zu Hause beim Kind bleibt. Mit der Firma wurde schriftlich festgelegt, daß ich vom 1.10.99.-30.9.2000 - also genau für 1 Jahr - verkürzt arbeiten würde. Es war mir wichtig, zu wissen, daß ich nach diesem Jahr wieder voll arbeiten kann Leider verunglückte mein Freund wenige Wochen darauf tötlich, so daß ich dann doch Erz.Url. in Anspruch nahm. Mein Chef war sehr entgegenkommend und ließ mich sofort in den Erz.Url. gehen ohne daß ich die 4-Wochenfrist einhalten mußte. Leider ist er jetzt gar nicht mehr so nett. Er sagt, nach dem Erz.Url. stehe mir ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu wie vorher (er meint 27 St./Wo.) Ist das wirklich so??? Schließlich gab es da ja mal eine schriftliche Vereinbarung, daß ich ab 1.10.2000 wieder voll arbeite. Welche Reglung greift hier. Liebe Grüße Alex
Mitglied inaktiv - 10.11.2000, 20:06