Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis und bin zur Zeit im Erziehungsurlaub für mein erstes Kind.Wenn ich das zweite innerhalb des Erziehungsurlaubs des Ersten Kindes kriege,bekomme ich dann im Mutterschutz auch Mutterschutzgeld? Beim ersten wurde das Geld nach dem Gehald der drei Monate vor der Mutterschutzzeit berechnet.Das heist ich habe bis acht Wochen nach der Geburt noch mein volles Gehalt bekommen.Wie sieht das denn genau beim zweiten Kind aus?Ich stehe ja im Arbeitsverhältnis,bekomme im jetzigen Erziehungsurlaub aber natürlich kein Gehalt. Gruß S.L.
Mitglied inaktiv - 13.10.2002, 23:38