Frage: Mutterschutzgeld/ Erziehungsgeld

Ich zum 24.7 in Mutterschutz und bin jetzt im Urlaub. Wie setzt sich das Geld zusammen im Mutterschutz. Bekomme ich noch mein volles Gehalt? Wie wird das berechnet? Wird es automatisch überwiesen oder muß ich ein Antrag stellen? Wo bekomme ich die Vormulare? Und wie wird das Erziehungsgeld berechnet? Setzt sich das aus dem Einkommen meines Mannes zusammen oder von uns beiden, bevor das Kind unterwgs war?

Mitglied inaktiv - 04.07.2006, 08:30



Antwort auf: Mutterschutzgeld/ Erziehungsgeld

Hallo, Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung)Dies gilt auch für ein Beschäftigungsverbot (Lohnfortzahlung), bei Krankschreibung wird das vorherige letzte Gehalt genommen. . Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2006



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