Hallo, ich habe einen zeitvertrag, der zwei tage nach dem beginn des mutterschutzes ausläuft. weiß jemand, ob ich da mutterschutzgeld bekomme und erziehungsurlaub beantragen kann? oder ist dafür der entbindungstermin ausschlaggebend (sprich: muss der noch vor ablauf des arbeitsvertrages liegen)?! grüße, chicitaZh
Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 12:50