Mitglied inaktiv
Hallo, ich schilder erst mal das Problem: Z.Zt. befinde ich mich in der Elternzeit. Meine Tochter wird am 22.01.2005 2 Jahre alt, somit endet die Elternzeit am 21.01.05. Jetzt bin ich wieder schwanger. Der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt am 25.01.05. Mein Arbeitgeber möchte jetzt, daß ich für die 3 Tage, die zwischen dem Erziehungsurlaub und dem neuen Mutterschutz liegen noch mal Erziehungsurlaub beantrage, da der Arbeitsvertrag für meine Vertretung ja sonst ausläuft etc. Lt. meinem Arbeitgeber hat das für mich lediglich den Nachteil, daß ich für die 3 Tage kein Gehalt bekomme, was mir aber meine Vertretung persönlich zahlen würde, weil ich ja quasi für sie darauf verzichten würde. Meine Fragen: 1. Hätte diese REgelung wirklich keine sonstigen Nachteile für mich (weniger Mutterschaftsgeld oder so)? 2. Bin ich in den 3 Tagen dann trotzdem ganz normal weiter krankenversichert? Besten Dank im voraus!! Petra
Hallo, bitte lesen Sie die Hnweise u stellen Sie eine allgemeine Frage! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Red`doch einfach mal mit Deinem Arzt: vielleicht kann er den ET um 3 Tage vorverlegen. Wäre doch die einfachste Lösung...
Mitglied inaktiv
Aus welchem Bundesland kommst du? Gibts bei euch kein Landeserz.geld für das 3. Jahr, so wie bei uns in Sachsen? Denn in dem Fall würde ich das komplette 3. Jahr noch beantragen, damit du das Geld kriegst (oder wenigstens die 6 Monate, die es bei uns z. B. noch das Geld gibt). Zu der Versicherungsgeschichte kann ich dir leider auch nichts sagen ... Die andere Lösung wäre, dass dir dein Doc für die drei Tage ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt - kommt auf deine Arbeit an.
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