Liebe Frau Bader,
mein erster Sohn wurde am 13.06.2000 geboren. Damals habe ich von meinem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld erhalten und anschließend für die ersten 6 Monate EG. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist 04.01.2002. Bekomme ich nun auch irgendwelche Leistungen vom AG, oder sofort das EG?
Welche Gesetzesänderungen gibt es eigentlich für Kinder, die nach dem 01.01.2001 geboren werden?
Und muß ich jetzt den Erziehungsurlaub neu beantragen und kann den "alten" praktisch vergessen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen,
Maja
Mitglied inaktiv - 20.06.2001, 22:47
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld, oder Erziehungsgeld?
Liebe Maja,
1. Sie haben wieder den normalen Mutterschutz, 6 Wo. vorher und 8/12 Wo. nachher.
Sie haben auch schon beim ersten Kind das Mutterschaftsgeld von der KK bekommen (bis zu DM 25/ Tag) und zusätzlich einen Zuschuss vom AG (Differenz zum normalen Lohn).
Sie bekommen in der Zeit des 2. MuSchutzes Mutterschaftsgeld von der KK, der AG-Zuschuss entfällt allerdings.
2. Schauen Sie mal bei www. bmfsfj.de, da sind die Änderungen aufgeführt.
Am wichigsten ist wohl, dass die Teilzeit jetzt bis zu 30 Std. geht, beide Eltern EU nehmen können und die KüZeiten sich geändert haben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2001