Hallo, ich habe im Januar 2002 meinen Sohn geboren und arbeite seit Mai bei meinem alten Arbeitgeber die erlaubten 30 Stunden. Im Januar 2003 wird nun mein zweites Kind auf die Welt kommen, d.h. ich bin z.Zt. wieder im Mutterschutz. Meine Frage: Auf welches Einkommen (100% vor dem ersten Kind oder 80% danach) bezieht sich nun der Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld ??? Danke im Voraus staffelschnatzer
Mitglied inaktiv - 06.12.2002, 19:16