Frage: Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld

Hallo, ich habe in einer Broschüre über Erziehungsgeld gelesen, das dieses bis zu 600,-- auf das Mutterschaftsgeld (8 Wochen nach der Entbindung) angerechnet wird. Ist es dann richtig, das ich für diese zwei Monate im Höchstfall nur 150,-- (Mutterschaftsgeld liegt doch zwischen 700,-- und 750,-- im Monat, oder?)mehr als meinen vorherigen Durchschnittsverdienst habe? Ich habe schon in der Suchmaschine gesucht, aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden. Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie mir weiterhelfen könnten. Gruß Anna

Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 13:21



Antwort auf: Mutterschaftsgeld/Erziehungsgeld

Liebe Anna, Also: 1.Mutterschaftsgeld von den KK gibt es DM 25 am Tag, wenn der letzte Lohn höher war, gibt es einen Zuschuß vom AG. Der Zuschuß entfällt, wenn das 2. Kind im EU des ersten geboren wird. 2. Erziehungsgeld wird nur ergänzend gewährt, wenn das Mutterschaftsgeld niedriger als 600 DM ist (es gibt Ausn. bei Teilzeitbeschäftigten). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2000



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