Frage: Muschu nach Totgeburt

Hallo Frau Bader, meine Freundin hatte letzte Woche in der 19.SSW eine Totgeburt. Jetzt ist sie bis Freitag dieser Woche krankgeschrieben. Steht ihr eigentlich auch der Muschu (8 Wochen nach der Geburt) zu oder muss sie in der nächsten Woche wieder arbeiten? Vielen Dank. Lena

Mitglied inaktiv - 22.11.2000, 10:24



Antwort auf: Muschu nach Totgeburt

Liebe Lena, das tut mir sehr leid. Muß furchtbar sein. Eine Fehlgeburt löst keine Mutterschutzvorschriften aus, anders eine Totgeburt (danach hat man 8 Wo. MuSchutz). Der Arzt entscheidet, was von beiden vorliegt. Wenn eine Mutter nach einer Fehlgeburt nicht arbeiten kann, ist sie ganz normal "krankgeschrieben". Ihre Freundin muß also unbedingt mit dem Arzt sprechen und sich ein entsprechendes Attest ausschreiben lassen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2000



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