Hallo Fr. Bader
Ich arbeite derzeit in einem soz.vers. pflichtiges Arbeitsverhältnis, und habe einen körperlich leichten Minijob im Büro.
Ich erwarte im Oktober mein erstes Kind. Jetzt meine Frage.
Kann ich, obwohl ich bei meinem ersten Arbeitgeber den Mutterschutz in Anspruch nehme, den Minijob bis zur Geburt weitermachen?
Und: Wenn ich dies nicht mache, fällt ja das Gehalt für die Berechnung des Elterngelds weg. Richtig? Oder muss der AG des Minijobs das weiter zahlen?
Berechnugnsgrundlage für das Elterngeld ist meines Wissens ja das Gehalt im Durchschnitt der 3 Monate vor Geburt.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!!
von
Allgäuerin85
am 25.05.2016, 08:52
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Hallo,
1. Sie können weiterarbeiten
2. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - die MG - Monate werden ausgeklammert, worauf man verzichten kann
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2016
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Nein, der letzten 12 Monate vor Geburt.
Du kannst weiterarbeiten.
Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja freiwillig.
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2016, 09:07
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Danke!
Aber was sind MG-MONATE?
von
Allgäuerin85
am 25.05.2016, 16:16
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Monate mit MutterschaftsGeld ;-)
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2016, 18:10
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Monate mit MutterschaftsGeld ;-)
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2016, 18:10
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Danke schön.
Also werden die 6 Wochen vor der Geburt nicht mit eingerechnet?
Versteh ich das richtig? 12 Monate vor Beginn Mutterschutz?
von
Allgäuerin85
am 25.05.2016, 20:00
Antwort auf:
Minijob während Mutterschutz
Wenn man Mutterschutzlohn bekommt ja.
von
Sternenschnuppe
am 25.05.2016, 20:40