Frage: Minijob während Mutterschutz

Hallo Fr. Bader Ich arbeite derzeit in einem soz.vers. pflichtiges Arbeitsverhältnis, und habe einen körperlich leichten Minijob im Büro. Ich erwarte im Oktober mein erstes Kind. Jetzt meine Frage. Kann ich, obwohl ich bei meinem ersten Arbeitgeber den Mutterschutz in Anspruch nehme, den Minijob bis zur Geburt weitermachen? Und: Wenn ich dies nicht mache, fällt ja das Gehalt für die Berechnung des Elterngelds weg. Richtig? Oder muss der AG des Minijobs das weiter zahlen? Berechnugnsgrundlage für das Elterngeld ist meines Wissens ja das Gehalt im Durchschnitt der 3 Monate vor Geburt. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!!

von Allgäuerin85 am 25.05.2016, 08:52



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Hallo, 1. Sie können weiterarbeiten 2. Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - die MG - Monate werden ausgeklammert, worauf man verzichten kann Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2016



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Nein, der letzten 12 Monate vor Geburt. Du kannst weiterarbeiten. Der Mutterschutz vor der Geburt ist ja freiwillig.

von Sternenschnuppe am 25.05.2016, 09:07



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Danke! Aber was sind MG-MONATE?

von Allgäuerin85 am 25.05.2016, 16:16



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Monate mit MutterschaftsGeld ;-)

von Sternenschnuppe am 25.05.2016, 18:10



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Monate mit MutterschaftsGeld ;-)

von Sternenschnuppe am 25.05.2016, 18:10



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Danke schön. Also werden die 6 Wochen vor der Geburt nicht mit eingerechnet? Versteh ich das richtig? 12 Monate vor Beginn Mutterschutz?

von Allgäuerin85 am 25.05.2016, 20:00



Antwort auf: Minijob während Mutterschutz

Wenn man Mutterschutzlohn bekommt ja.

von Sternenschnuppe am 25.05.2016, 20:40



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