Guten Tag,
Ich würde gern, während des Mutterschutzes, meinen Nebenjob weiterhin ausüben. Ich habe diesen zusätzlich zu meinem "Hauptjob".
Muss ich der Krankenkasse angeben, dass ich während des Mutterschutzes weiter im Nebenjob arbeite? Bekomme ich weniger Mutterschaftsgeld wenn ich das mache?
Vielen Dank!
von
Muckiiii
am 22.10.2019, 12:36
Antwort auf:
Minijob trotz Mutterschutz
Hallo,
das geht nur vor der Geburt, ist dann aber unproblematisch. Mit dem Haupt-AG und seinen MG-Zuschusszahlungen hat es nichts zu tun.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2019
Antwort auf:
Minijob trotz Mutterschutz
ist dieser minijob als angestellt oder freiberuflich? als angestellte kannst du nur im vorgeburtlichen mutterschutz weiterarbeiten, im nachgeburtlichen ist ein weiterarbeiten gesetztlich nie erlaubt. daher die frage
von
mellomania
am 22.10.2019, 13:03
Antwort auf:
Minijob trotz Mutterschutz
Huhu, ich bin dort vertraglich angestellt. Wollte eh nur noch vor der Entbindung, also die 6 Wochen, dort weitermachen. Aber ich versteh nicht ganz, ob ich das der Krankenkasse melden muss und wie sich das aufs Mutterschutzgeld auswirken würde...Weil wenn ich noch wo anders bis 450 Euro verdiene, könnten die mir doch bestimmt das Mutterschaftsgeld für die Zeit kürzen oder?
von
Muckiiii
am 23.10.2019, 02:54