Hallo, ich habe derzeit einen 400 €-Minijob und bin über meinen Ehemann familienversichert. Daher ging ich davon aus, daß ich zwecks Mutterschutz keinen Anspruch auf Geld von der Krankenkasse habe. Bezüglich meines Minijobs ging ich davon aus, daß ich einfach die 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeite, also auch kein Geld von meinem Arbeitergeber bekomme. Nun wurde mir aber von meinem Arbeitergeber mitgeteilt, daß ich den Entbindungstermin per Formular der Krankenkasse und dem Arbeitgeber melden soll, damit ich mein Geld weiterhin bekomme. Stimmt das? Ich ging davon aus, daß ich bis zur Entbindung auf ausdrücklichen Wunsch arbeiten darf und dann Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt erhalte. Muß der Arbeitgeber mir tatsächlich weiterhin dann anteiliges Gehalt für den Minijob bezahlen? Vielen Dank vorab, Grüße
Mitglied inaktiv - 10.11.2008, 12:30