Wer ist denn unterhaltspflichtig, wenn der Kindsvater bei Geburt noch nicht volljährig ist und sich in der Ausbildung befindet? (Seine Mutter ist geschieden und hat das alleinige Sorgerecht für ihn, obwohl noch Unterhalt vom Vater bezahlt wird)
Mitglied inaktiv - 28.06.2001, 13:28
Antwort auf:
Minderjährig
Hallo,
grundsätzlich muss vom Jugendamt geklärt werden, ob die Eltern Unterhaltspflichtig sind (ich meine die Eltern vom KV). Lt. Gesetz ist man für Verwandte gerader Linie nämlich u-pflichtig...
Ansonsten gibt es nur einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2001