Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe im Jahr 2001vergessen meine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abzugeben (bin seit 6/2000 im Erziehungsurlaub). Kann ich diese noch nachreichen? Oder braucht der Arbeitgeber (und ich) das gar nicht, da ich keinerlei Einkünfte habe? Ich hatte sowieso einen befristeten 2Jahres-Vertrag bis 8/2000-bin ich also jetzt arbeitslos? Mein Arbeitgeber weiß es selbst nicht, er meint mit der SS ist der Vertrag nicht beendet und läuft weiter!? Wohin geht dann die Lohnsteuerkarte? Bin übrigens verheiratet und das gemeinsame Kind ist bei meinem Mann eingetragen. Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruss Michaela
Mitglied inaktiv - 12.01.2002, 22:04