Hallo Frau Bader,
wir würden uns gerne für den schlimmsten Fall wappnen und eine letztwille Verfügung anfertigen um festzulegen, wer sich im Falle unseres Todes um unsere Tochter kümmern soll. Was müssen wir beachten, bzw. was muß alles drinstehen? Ist eine handschriftliche Fassung notwendig und muß das Ganze notariell beglaubigt werden? Danke für Ihre Antwort!
MfG,
Eva-Maria Grünthaler
Mitglied inaktiv - 06.08.2001, 09:52
Antwort auf:
Letztwillige Verfügung
Liebe Eva-Maria,
Sie können zusammen mit Ihrem Mann ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich, es ist aber handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden machbar.
Dann rate ich, es gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Dies kann am ALter der Person oder an seinem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2001