Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit endet am 11.02.14 (ich habe 3 Jahre genommen) und danach wird mein AG mich direkt nach der Elternzeit (also ab dem 12.02.14) kündigen, betriebsbedingt. Das hat sich nun seit gestern doch so ergeben...
Nun meine Frage:
Es gibt doch eine Kündigungsfrist? Oder nicht in diesem Fall? Ich möchte natürlich auch von meiner Seite nicht ein Tag länger noch in der Praxis arbeiten... also ich möchte mich danach direkt arbeitslos-/suchend melden ab dem 12.02.14, die Kinderbetreuung ist nachgewiesen sichergestellt.
Danke für die Beantwortung meiner Frage durch Frau Bader.
LG Jana
von
schweinchen877
am 02.10.2013, 11:12
Antwort auf:
Kündigungsfrist einhalten nach Elternzeit?
Hallo,
das wird das Arbeitsamt nicht mitmachen. Die Fristen sind einzuhalten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Kündigungsfrist einhalten nach Elternzeit?
Natürlich gibt es eine Kündigungsfrist.
Sollte nicht expliziet etwas vereinbart worden sein, greift die tarifliche Kündigungsfrist. Solltest Du keinem Tarifvertrag unterliegen, dann greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Diese kannst Du hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Arbeitslos und -suchend musst Du Dich spätesntes am Tag des Erhaltes der Kündigung meden, kannst dies - zumindest die arbeitssuchend Meldung - auch bereits jetzt tun.
Bis zum Ablauf Deines Arbeitsvertrages (also zu dem Datum zu dem, nicht an dem Du gekündigt wurdest) musst Du arbeiten gehen es sei denn Dein AG stellt Dich unter Lohnfortzahlung frei.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 02.10.2013, 12:06