Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen neuen Job gefunden, der näher an meinem Heimatort liegt und würde gern bei meinem alten Arbeitgeber noch vor Ablauf der Elternzeit kündigen. Gelten hier die Fristen aus dem Arbeitsvertrag? Oder muss ich das mit dem Arbeitgeber in beiderseitigem Einvernehmen klären?
Das Weiteren habe ich noch Urlaub mit in die Elternzeit genommen. Was passiert damit im Falle der Kündigung?
Ich wünsche Ihnen einen entspannten Jahresausklang und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Beste Grüße
von
Dorien@home
am 30.12.2017, 10:53
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
In der EZ gelten die gesetzl. Kündigungsfristen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Willst du den bei dem neuen AG mehr wie 30 Std die Woche arbeiten?
Falls nein und der neue AG kein direkter Konkurrent ist, würde ich nicht sofort kündigen. Sondern mir das OK vom Hauptarbeitgeber holen das du innerhalb der EZ woanders in TZ arbeiten darfst. Falls er ablehnt, kannst du immer noch kündigen. Wenn er das OK gibt, arbeitest du in der Ez bei dem neuen AG, kannst dir das dort in Ruhe anschauen und wenn es wirklich was ist, immer noch zum Ende der EZ kündigen um beim neuen zu bleiben. Ist der neue nichts, hast du wenigstens noch deinen Vertrag beim Haupt-AG.
Restlicher Urlaub wird bei Kündigung dann ausgezahlt.
Mitglied inaktiv - 30.12.2017, 12:34