Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort auf meine untenstehende Frage. Doch leider werde ich nicht wirklich schlau draus: Wie kann ich denn während der Elternzeit kündigen oder gilt hier gegenseitiges Einvernehmen? Bedarf die Kündigung der Zustimmung meines AG? Darf mein AG mir meine genehmigte Teilzeitbeschäftigung verweigern? Es wäre schön, wenn Sie mir etwas ausführlicher antworten könnten. Vielen Dank für Ihre Mühe. Schneck78
von Schneck78 am 24.05.2013, 14:14