Frage: Kündigung nach mutterschutz

Hallo Frau bader, Ich arbeite als 450€ Basis als Friseurin. Ich habe im april.2018 erfahren das ich schwanger bin. Als ich meinen chef davon erzählte hat er sich mir gegenüber sehr verändert und mich „schlecht“ behandelt. So wurde mir ein arbeitsverbot von meinem arzt erteilt, da es mich psychisch sehr belastet hat. Am 12.12.2018 habe ich entbunden und während meiner elternzeit erfahren das ich wiedermals schwanger bin. Nun möchte mein chef in keinerlei kontakt mit mir kommen, so das ich nicht arbeiten gehen kann. Meine krankmeldungen verweigerte er anzunehmen. Und heute habe ich einen brief von ihm bekommen in dem steht das mein vertrag mit meinem mutterschutz in jahre 2018 ablief und ich deshalb seit dem keine angestellte mehr bei ihm wäre. Mein vertrag wurde nach der ausbildung so übernommen, einen neuen vertrag habe ich nicht unterschrieben. Meine frage, kann er mich während ich schwanger bin aus dem grund kündigen?

von Selly34 am 17.01.2019, 01:06



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Hallo, ich gehe mal davon aus, dass das erste Kind 2017 geboren ist. Jetzt ist die Frage, was für ein Vertrag Sie geschlossen haben, da es einen schriftlichen Vertrag nicht gibt. Dieser wird im Zweifel unbefristet sein. Kündigen kann er in der Schwangerschaft nicht. Ich würde Ihnen schriftlich auffordern mitzuteilen, wieso er die Ansicht vertritt, dass der Vertrag ausgelaufen ist. Er soll in hierzu Nachweise vorlegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2019



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Die Zeiten können nicht stimmen. Du kannst nie und nimmer im Dez18 entbunden haben und jetzt schon wieder in der EZ erfahren haben das du schwanger bist. Auch weil du noch im Mutterschutz wärst, mit Wochenfluss und es ein totales Wunder wäre direkt am Tag der Geburt einen ES zu haben. Also bitte korrekte Daten nennen. Davon ab verstehe ich nicht weshalb du eine Krankmeldung hast wenn du in EZ bist. Arbeitest du innerhalb der EZ? Vertrag so übernommen nach Ausbildung eher ungewöhnlich weil Ausbildungsverträge ehe befristet sind und schon mal gar nicht über 450 € Basis laufen. Sollte man dich aber nachweißbar einen Tag über das Ausbildungsende hinüber beschäftigt haben, hättest du einen unbefristeten Vertrag mit den gesetzlichen Standards. Das nachzuweisen mittels Gehaltsnachweisen dürfte kein Problem sein. Zudem muss der AG dich ja gegenüber der Krankenversicherung irgendwie gemeldet haben. Nein, kündigen kann er dich nicht. Fraglich ist aber nach den Ungereimtheiten deiner Frage was nun wirklich Stand der Dinge ist. Da kann so einiges so nicht hinhauen.

von Felica am 17.01.2019, 07:00



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Wie Felica schon sagte: bitte die Daten korrigieren! Außerdem schreibst du, dass dein Ausbildungsvertrag so übernommen wurde. Auch das kann nicht stimmen oder ist vom AG falsch angegangen worden. Im Ausbildungsvertrag kann stehen, dass bei bestandener Prüfung automatisch ein Übergang in ein Angestelltenverhältnis erfolgt. Dieses muss aber genauer beschrieben werden. IdR erhält man dann eben im Anschluss an die Prüfung einen neuen Vertrag. In dem müssen ja Arbeitszeiten und Gehalt definiert werden. Auch hier kann irgendetwas nicht stimmen. Bekommst du eine Lohnabrechnung? Arbeitest du auf Steuerkarte oder ohne?

von cube am 17.01.2019, 09:01



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Schau bitte noch mal genau nach, was in deinem Vertrag bzgl. einer Übernahme nach bestandener Prüfung steht. Ist dort von einer Befristung die Rede? Wenn ja, bis wann? werden Gehalt etc genannt? Unüblich, dass kein neuer Vertrag gemacht wurde. Wenn im Ausbildungsvertrag nichts zum weiteren Arbeitsverhältnis nach bestandener Prüfung genannt ist, er dich aber hat arbeiten lassen, hast du ohne vertragliche Regelung automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Hast du Lohnabrechnungen? Lohn-Überweisungen auf dein Konto? Hast du die Elternzeit ordentlich schriftlich eingereicht mit Beginn und Ende der Elternzeit?

von cube am 17.01.2019, 09:15



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Sollte dezember 2017 sein tut mir leid

von Selly34 am 18.01.2019, 01:19



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Genau er hat mich ohne vertrag arbeiten lassen weil er meinte das das alles auf 450€ basis ganz anders laufen würde. Ich habe ihm das halt geglaubt Ich habe auf alles meinen kontoauszügen wo auch seine daten drin stehen. Aber die (mein chef und seine steuerberaterin) wiederreden sich komplett. Erst meinten sie, das meine elternzeit sich automatisch mit der neuen ss verlängert. Das kann ja nicht sein, auser ich hätte es beantragt.

von Selly34 am 18.01.2019, 01:25



Antwort auf: Kündigung nach mutterschutz

Ok. Dann hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag - wenn sonst nichts schriftlich vereinbart wurde. Deshalb gibt es zB rein rechtlich kein Probearbeiten - sobald jemand Arbeit anbietet und ich denjenigen arbeiten lasse, habe ich einen Vertrag geschlossen. Dh. du hast nach wie vor einen Vertrag auf 450euro Basis und kannst/musst deine Elternzeit offiziell einreichen. Automatisch hat man die ja nicht und umgekehrt kann auch der AG dich nicht automatisch in EZ schicken. Allerdings ist es so: sobald du der Arbeit ohne BV, AU oder genehmigten Urlaub fern bleibst, kann er dir kündigen. Ich hoffe, du hast deine AU auch an die Krankenkasse geschickt? Als Nachweis, das du dich ordnungsgemäß krankgemeldet hast? Und ihm die zumindest in den Briefkasten geworfen? Ruf mal bei der Minijob-Zentrale an, ob du dort noch gemeldet bist (da muss er dich ja angemeldet haben) und auch bei der Krankenkasse, ob du dort noch mit Arbeitgeber geführt bist.

von cube am 18.01.2019, 12:22



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