Kann eine arbeitnehmerin drei monate vor dem EU ende gekündigt werden,damit die drei Monate Kündigungsfrist gewährleistet sind ,oder muß Sie für drei Monate Übernomen werden.
Bzw.:ab wann kann eine An.nach dem erziehungsurlaub Entlassen werden.
MfG
Maria
Mitglied inaktiv - 07.08.2002, 10:19
Antwort auf:
Kündigung nach dem EU
Hallo,
der AG kann erst NACH Beendigung mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, meist ein Monat, kündigen. Das heisst, er muss Dich quasi noch einen Monat nach Beendigung des EU beschäftigen oder freistellen, aber er MUSS weiterhin Deinen Lohn zahlen. Während des EU, das heisst, bis zum letzten Tag, hast Du Kündigungsschutz.
Gruß
Mitglied inaktiv - 07.08.2002, 15:34