Frage: Kündigung nach Erziehungszeit

Hallo, mein Frage: Im September beende ich meinen 2jährigen Erziehungsurlaub. Mein Chef deutete nun an, dass er mich nicht mehr lange "behalten" will. Wie lange muss er mich nach dem Erziehungsurlaub einstellen. Da gibt es doch eine gesetzliche Frist? Auch will er meinen Arbeitsvertrag von 8 Stunden auf 6 Stunden (für die restliche Zeit) herabsetzen. Muss ich da mitmachen oder kann ich auf meine 8 Stunden bestehen, wenn er mich sowieso kündigen will?! Eine weitere Frage noch: Ich habe nur einen mündlichen Arbeitsvertrag. Wie ist es dort mit der Kündigungsfrist. Mein Chef hatte sie auf 8 Wochen raufgesetzt, ich habe aber nichts schriftliches. Welche Frist gilt dann? Vielen Dank für Ihre Antwort. Steffi

Mitglied inaktiv - 27.07.2005, 18:00



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungszeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz, auch bei einem mdl. Vertrag. Es gelten die gesetzl. Kü-Fristen nach § 622 BGB (www.juris.de) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2005



Antwort auf: Kündigung nach Erziehungszeit

hallo, warum hast du denn nur einen schriftlichen arbeitsvertrag??? kannst du deinen chef nicht fragen ob er ihn dir schriftlich gibt, natürlich mit datum der einstigen einstellung. nicole

Mitglied inaktiv - 28.07.2005, 09:39



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