Sehr geehrte Frau Bader!
Mein Arbeitgeber hat mitgeteilt, daß ich nach meinem Erzeihungsurlaub (August) nicht wieder in der Firma erscheinen soll. Ich habe keinen Schlüssel und er wird mich auf keinen Fall "reinlassen". Nun habe ich ja zumindestens noch die 3 Monate Kündigungsschutz. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Bisher habe ich von ihm nämlich auch nichts schriftliches erhalten, mit dem ich zum Arbeitsamt bzw. Arbeitsgericht gehen könnte - sondern nur die mündliche Aussage.
Besten Dank für Ihre Antwort im voraus.
M.Müller
Mitglied inaktiv - 04.06.2002, 08:54
Antwort auf:
Kündigung nach Erzeihungsurlaub
Hallo,
eine Kündigung kann erst erfolgen, wenn der EU beendet ist.
Wenden Soie sich innerhalb von drei Wochen nach erhalt der Kü an einen Anwalt oder an die Geschäftsstelle vom Arbeitsgericht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2002
Antwort auf:
Kündigung nach Erzeihungsurlaub
Hi,
Bin zwar net Frau Bader aber vielleicht kann ich dir ein wenig helfen.
Du hast nehm ich an einen unbefristeten Vertrag.
Und sowie gehört habe muss der einem die Stelle doch 3 Jahr frei halten aber das er einen direkt kündigen kann?
hmm echt blöd.
Hat er denn einen Grund?So einfach denk ich mal geht des ja nun auch wieder net.
Hoffe ich konnt dir ein wenig helfen
bye Mäusschen
Mitglied inaktiv - 05.06.2002, 21:04