Hallo Frau Bader,
ich möchte nach meiner Elternzeit meinen bestehenden AV nicht weiterführen. Unser Nachwuchs wird am 10.12.15 1Jahr. Bei meinen AG habe ich die Elternzeit bis zum 31.12.15 beantragt.Im Januar beginne ich in einer anderen Firma. Muss ich meinen jetzigen AG die Kündigung zum 10.12.15 oder 31.12.15 schicken? Er meinte zum 10.12. aber beantragt habe ich doch bis 31.12.15?
MfG
Nanni82
Mitglied inaktiv - 05.11.2015, 13:54
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
wenn im Antrag 31.12. steht, zum Ende des Jahre.
Aber Sie sind ja viel zu spüt - die Frist beträgt 3 Mo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2015
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
zum Ende der EZ kannst du kündigen, also 31.12.15
Aber:
dafür bist Du eigentlich zu spät dran, denn zum Ende der EZ gilt eine gesetzliche Frist von 3 Monaten.
Wirst Dich also mit dem AG einigen müssen.
der 10.12.15 ist aber sicher NICHT das Datum!
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 05.11.2015, 21:17