Hallo, meine Elternzeit endet im März 2015. Ich würde gerne ab Januar meine Teilzeitstelle wieder aufnehmen, aber mein AG kann mir die Stelle nicht wieder anbieten. Wann muss mein AG mir eine Kündigung schreiben und besteht eine Kündigungsfrist mit Lohnfortzahlung?
von Mäuse am 30.04.2014, 12:53