Hallo Frau Bader! Wenn ich jetzt nach Ende der Elternzeit aus betrieblichen Gründen eine gewünschte Teilzeitstelle von meinem AG abgelehnt bekomme (mehr als 15 AN), wer muss dann kündigen? Muss ich kündigen, weil ich die Vollzeitstelle nicht antreten kann, oder er, weil er mir die Teilzeitstelle nicht anbieten kann? Ist es nicht besser, er würde kündigen wegen Sperre beim Arbeitsamt oder spielt das nach Elternzeit keine Rolle? Habe ich dann eigentlich auch Anspruch auf eine Abfindung? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 07:51