Frage: Kündigung nach EU

Guten Abend Fr. Bader, ich hatte heute ein Gespräch mit meinem AG bzgl. Teilzeitarbeit nach EU. Er hat sich noch nicht festgelegt aber vorraussichtlich wird es nicht klappen. Während des Gespräches sagte er mir "Wir dürfen sie rechtl. gesehen im EU nicht kündigen". Womit er ja auch recht hat. Dann fragte er mich was ich für Vorstellungen hätte wenn sie mir keine Teilzeit bieten könnten. Ich sagte dann das Sie mir kündigen sollen ( damit ich dann evtl. Arbeitslosengeld bekomme) und ich einen finanz. Ausgleich möchte. Nun habe ich gelesen das der Ag die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes benötigt. Ist das auch so wenn wir uns ja einvernehmlich so darauf geeinigt haben ? Oder muß ich kündigen mit der Begründung das sie mir keine Teilzeit bieten können ? Werde ich dann beim Arbeitsamt gesperrt ? Wie ist das mit einer Abfindung, WIE wird die denn auf das Arbeitslosengeld angerechnet ? Bekomme ich dann u.U. Monatelang kein Arbeitslosengeld und bin nicht KK-Versichert? Wie Sie sehen habe ich viele Fragen, bin ziemlich durch den Wind (und auch genervt da wir heute bei dem Gespräch nicht zum PUnkt gekommen sind (er muß noch 2 Vorgesetzte fragen). Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie auf alle meine Fragen eingehen würden. LG und VIELEN DANK

Mitglied inaktiv - 22.06.2005, 20:15



Antwort auf: Kündigung nach EU

Hallo, er kann nicght ohne Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. AUßerdem wird die Abfindung wahrscheinlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



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