Sehr geehrte Frau Bader,
mein Anliegen bezieht sich auf den Kündigungschutz während der Elternzeit.
Ich habe letzte Woche meine Kündigung erhalten, jedoch bin ich bis zum 14.3 in Elternzeit. Die Kündigung ist doch somit nichtig bzw. muss ich dagegen einen Einspruch erheben?
Wie verläuft es sich mit der Kündigungsfrist, angenommen ich werde nun rechtlich ordnungsgemäß zum 15.3 "Neu"gekündigt...
vielen Dank im Vorraus und MFG
von
BELLA1985
am 23.02.2014, 21:44
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit?
Hallo,
da muss man tätig werden. Erst mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten und innerhalb der 3 Wo Frist im Zweifel Klage einreichen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann man das beim Arbeitsgericht selber
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2014
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit?
Dein AG kann Dich nicht zum 15.03. kündigen sondern erst AM 15.03. - und dann muss er die Kündigungsfrist einhalten.
Lege zur Sicherheit Einspruch gegen die Kündigung ein und begründe dies mit dem Kündigungsschutz während der EZ.
Zudem solltest Du zwingend ym 15.03. zur Arbeit erscheinen es sei denn Dein AG stellt Dich nach dem Einspruch schriftlich frei (was er unter Lohnfortzahlung machen kann).
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.02.2014, 07:25