Kündigung einer stundenweise Beschäftigung im Erziehungsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung einer stundenweise Beschäftigung im Erziehungsurlaub

Hallo Frau Bader, seit 1.2.2001 habe ich Erziehungsurlaub. Seither habe ich immer stundenweise gearbeitet mit wechselnder Inanspruchnahme. Dies wurde immer für wenige Monate durch einen Ergänzungsvertrag festgelegt. Der letzte Ergänzungsvertrag war am 5.03.2002, also dieses Jahr. Diesen möchte ich nun kündigen. Da ich im öffentlichen Dienst tätig bin habe ich im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, danach 6 Wochen zum Quartalsende. Welche Kündigungsfrist gilt nunfür mich, bzw. was ist Vertragsbeginn? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 17:30



Antwort auf: Kündigung einer stundenweise Beschäftigung im Erziehungsurlaub

Hallo, diese Anfrage ist leider zu konkret. Daher kann ich sie hier nicht beantworten. Lesen sie sich ihre Arbeitsverträge genau durch, daraus müßte sich eigentlich alles ergeben. Gruß, N.B.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2002



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