Hallo Frau Bader, seit 1.2.2001 habe ich Erziehungsurlaub. Seither habe ich immer stundenweise gearbeitet mit wechselnder Inanspruchnahme. Dies wurde immer für wenige Monate durch einen Ergänzungsvertrag festgelegt. Der letzte Ergänzungsvertrag war am 5.03.2002, also dieses Jahr. Diesen möchte ich nun kündigen. Da ich im öffentlichen Dienst tätig bin habe ich im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende, danach 6 Wochen zum Quartalsende. Welche Kündigungsfrist gilt nunfür mich, bzw. was ist Vertragsbeginn? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 31.07.2002, 17:30