Frage: Kranken- u. Sozialversicherung

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Mein Erziehungurlaub endet am 30.10.01. Da ich aber noch keinen KIGA-Platz für meinen Sohn habe und ihn nur 2x vormittags in eine Spielgruppe bringen werde, habe ich nicht die Möglichkeit direkt wieder 1/2 Tage zu arbeiten. Wieviel Stunden muß ein Arbeitsvertrag beinhalten, damit man über den Arbeitgeber kranken- und sozialversichert ist oder ist dies vom Einkommen abhängig? Ist es theoretisch auch möglich den Erziehungsurlaub um 1 Jahr zu verlängern, falls der Arbeitgeber damit einverstanden wäre? Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe. Tina

Mitglied inaktiv - 01.12.2000, 13:59



Antwort auf: Kranken- u. Sozialversicherung

Liebe Tina, 1. Verlängerung ist mit Zustimmung des AG möglich. 2. Uff, von einer Untergrenze ist mir nichts bekannt, wenn der AG das mitmacht. Normalerweise ist das mind. DM 630. Fragen Sie sonst mal bei der KK nach. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2000



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