Hallo Nicola Bader, im Forum haben sie am 19.12. auf eine Frage zur Elternzeit geantwortet, dass der Partner die zwei Partnermonate am Stück nehmen muss. Ist das wirklich so? Ich kann das nirgendwo im Gesetz finden ... Unser Kind soll voraussichtlich am 11.3.12 zur Welt kommen. Mein Mann hat vor, den ersten und den neunten Lebensmonat des Kindes Elternzeit zu nehmen - ist das möglich? Muss der Antrag für den 9. Lebensmonat zeitgleich mit dem Antrag des 1. Lebensmonates gestellt werden oder reicht dazu ein Antrag 7 Wochen vor dem 9. Lebensmonat? Was passiert eigentlich, wenn das Kind früher als vorhergesagt geboren wird und somit die 7 Wochen-Frist nicht eingehalten wird. Hat der Vater des Kindes dann dennoch einen Anspruch auf Elternzeit ab der Geburt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen tina 12
Mitglied inaktiv - 23.12.2011, 17:49