Frage: Kindergeldrückzahlung

Kind Volljährig, wohnt nicht mehr zu Hause, erhält durch Abzweigungsantrag sein Kindergeld selbst, hat aber Änderungen welche den Anspruch auf KG aufheben weder mir noch dem Amt mitgeteilt. Das Amt will das Geld nun von mir in einem Betrag zurück haben. Wir sprechen von mehreren Monaten. Ich habe das Geld nicht ansatzweise übrig. Muss ich das wirklich zahlen? Und muss es wirklich in einem Betrag sein?

von Julisa am 21.04.2020, 14:41



Antwort auf: Kindergeldrückzahlung

Hallo, Unter dem Abzweigungsantrag versteht man die Abzweigung des Kindergeldes an ein volljähriges Kind, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Der Anspruchsberechtigte, also in Normalfall die Eltern, ändert sich dadurch nicht. Deshalb wendet sich das Amt auch an Sie. Hintergrund ist, dass es sich beim Kindergeld um eine Leistung handelt, die den Kindern zugute kommen soll. Voraussetzung ist, dass ein Kindergeldanspruch noch besteht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2020



Antwort auf: Kindergeldrückzahlung

Rufe doch einfach dort an. Ich würde aber mal meinen nein

von Felica am 21.04.2020, 14:47



Antwort auf: Kindergeldrückzahlung

Meiner Schwester ging es ähnlich. Ihre Tochter brach ihre schulische Ausbildung ab ohne es mitzuteilen. Sie war bereits ausgezogen und lebte mit ihrem Partner in einer anderen Stadt. Meine Schwester wurde angeschrieben und sie musste das über Monate zu unrecht ausgezahlte Kindergeld (an die Tochter) zurückzahlen. Viell. kannst du eine Ratenzahlung vereinbaren. LG

von MadamePompadour am 22.04.2020, 07:24



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