Guten Tag Frau Bader,
ich bin Deutsche und lebe mit meiner Familie in der Türkei. Demnächst werde ich für eine Arbeit für eine deutsche Firma uaf 400 Euro-Basis aufnehmen.
Ist es möglich, dass ich dann auch für meine beiden Kinder aus Deutschland Kindergeld beziehen kann, auch wenn ich mit dem geringen Einkommen nicht stuerpflichtig bin? Es kann durchaus sein, daß sich das Einkommen später erhöhen wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Derya Gül
Mitglied inaktiv - 21.07.2008, 23:29
Antwort auf:
Kindergeld bei Minijob
Hallo,
Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur
für Arbeit steht oder als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger
eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt.
Das Merkblatt der Regierung zum Kindergeld finden Sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2008
Antwort auf:
Kindergeld bei Minijob
Können Sie mir sagen, ob ich ein versicherungspflichtverhältnis zur Bundesargentur für arbeit eingehe, wenn ich einen Minijob mit 400 Euro Gehalt habe und keine Stueren zahle. Das habe ich nämlich nicht ganz verstanden.
Vielen Dank
Derya Gül
Mitglied inaktiv - 22.07.2008, 23:12