Hallo Frau Bader,
mein Mann und ich haben gemeinsam zwei Kinder und ein Kind aus einer früheren Beziehung (meines Mannes), das bei der Mutter lebt.
Nach dem neuen Gesetz, das ab 01.01.2009 in Kraft trat, müssten wir doch nun für unser zweites gemeinsames Kind mehr Kindergeld bekommen,
da es ja insgesamt 3 Kinder sind und das erste Kind mitgezählt wird, obwohl das Kind in einem anderen Haushalt lebt und das Kindergeld der Mutter zusteht.
Ist das richtig?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, und entschuldigen Sie bitte mein Satzbau.
LG
Lea
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 22:56
Antwort auf:
Kindergeld/Zählkindvorteil
Hallo,
das ist ein Fall von Zählkind-Der Besonderheit beim Kindergeld für Kinder aus früheren Beziehungen.
Ab dem dritten Kind gibt es mehr Kindergeld. Kindergeld wird immer nur an einen Elternteil ausbezahlt, den sogenannten Kindergeldberechtigten.
Durch die Wahl des Kindergeldberechtigten können Eltern, die Kinder aus einer früheren Beziehung haben, mehr Kindergeld erhalten. Mitgezählt in der Reihenfolge der Kinder werden auch diejenigen Kinder (sog. Zählkinder), für die kein Kindergeld gezahlt werden kann, weil sie sich in der Obhut eines anderen Elternteils befinden und dieser deshalb das Kindergeld vorrangig erhält. Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Kindergeld gezahlt wird, wird gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als so genanntes Zählkind berücksichtigt.
Maßgeblich ist die Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. Ein Zählkind schiebt jüngere Zahlkinder hoch, so das für sie die jeweils nächsten Kindergeldsätze anfallen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2009
Antwort auf:
Kindergeld/Zählkindvorteil
Jep, stimmt.
Bei uns hat auch mein Mann das Kindergeld beantragt, eben WEIL er noch einen "Großen" hat :-)
Wichtig ist eben, daß der Vater das Kindergeld bekommt, denn DU hast ja "nur" zwei Kinder.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.06.2009, 00:36