Hallo, ich bin verheiratet und habe eine 3,5 Jahre alte Tochter. Meine Frage lautet: Mein Mann hat LSTK 3 und 1 Kind auf seiner LSTkarte. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht unter Nr. 33 (ausgezahltes Kindergeld) 0€. Ich habe LSTK 5 und 0 Kind. Bekomme aber das Kindergeld auf mein Konto. Mir geht es jetzt nur darum: 1. Ist dies Richtig??? WEgen den 0€ auf der Karte 2. Wird dieses in der EKSTE berücksichtigt? 3. Was ist ein Kinderfreibetrag? In der letzten EKSTE kam dieser Satz zurück: Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellund des Existenzminimums Ihres Kindes durch das ausgezahlte KIndergeld bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für ihr Kind berücksichtigt. Ausser bei der Bemessungsgrundlage für den Soli, Kirchenst, Arbeitnehmer-Sparzulage wurde die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen. Ist das Korrekt oder sollte ich mir, da das Kindergeld auf mein Konto geht, dieses schriftlich nachweisen lassen. LG
Mitglied inaktiv - 23.01.2011, 10:16