Frage: Kindergeld Bedingungen

Liebe Frau Bader, ich bin in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig, werde aber, da der Vater des Kindes in Paris lebt (er ist aber Deutscher) mein Kind dort bekommen und plane auch längere Aufenthalte dort. Mein Wohnort und der des Kindes bleibt aber in Deutschland. Ich habe gehört, dass die Zahlung des Kindergeldes in Deutschland an die Bedingung geknüpft ist, dort sämtliche U Untersuchungen zu absolvieren? Vielleicht gibt es auch noch andere Bedingungen? Da ich aber nicht ständig in Deutschland anwesend sein werde, werde ich diese Untersuchungen nicht alle absolvieren. Ich werde die Untersuchungen allerdings in Frankreich machen und könnte dies auch nachweisen. Könnte ich hierdurch Probleme mit der Familienkasse bekommen? Gibt es diese Bedingungen tatsächlich oder handelt es sich lediglich um Empfehlungen? Besten Dan!

von Eva12345 am 06.10.2014, 13:02



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Hallo, Sie müssen den gewöhnlich Aufenthalt hier haben,also die meiste Zeit des Jahres in D leben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2014



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Die U-Untersuchungen sind ganz sicher keine Bedingung für den Erhalt von Kindergeld, weil sie nicht gesetzlich verpflichtend sind. Sonst müsste man vielen in Deutschland Ansässigen das Kindergeld entziehen. ;)

von Pamo am 06.10.2014, 15:10



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

;))) Ich hatte nur von einer Freundin gehört, dass sie gleich vom Jugendamt vorgeladen wurde, nachdem sie eine Untersuchung verpasst hatte. Das würde ich mir gerne ersparen! Viele Grüße!

von Eva12345 am 06.10.2014, 15:22



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Und wie hat sie auf diese "Vorladung" reagiert? Ich finde es ok, wenn das Jugendamt sich versichern will, dass die Kinder ärztlich versorgt sind, aber eine "Vorladung" klingt arg frech. Die Us sind nunmal nicht gesetzlich Pflicht.

von Pamo am 06.10.2014, 16:25



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Pflicht nicht, aber sagen wir mal so, es hilft halt etwas um zB Vernachlässigung bei Kindern möglichst frühzeitig zu entdecken. Bei diesen Untersuchungen werden die Kinder halt einem Arzt vorgestellt, der kann dann denn Allgemeinzustand prüfen oder sollte es zumindestens. Und eben auch entsprechend handeln wenn was nicht stimmt, notfalls eben auch mit Meldung beim Jugendamt wenn zB Verletzungen, Versorgungsdefinzite oder ähnlichem zu erkennen sind. Oder ein Kind nicht vorstellig wird. Ich denke mal, bei dem ein oder anderem Kind was in der vergangenheit gestorben ist, wäre es sinnvoll gewesen wenn die U-Untersuchungen wirklich gesetzliche Pflicht wären. Sicher kann das aber niemand wissen. Dem entsprechend kann ich persönlich eine Pflicht nur begrüßen. Und so oft hat man die Untersuchungen ja auch nicht. Die ersten 6 sind ja noch etwas öfters, danach ist die Spanne ja sogar recht groß, sollte also auch zu managen sein.

Mitglied inaktiv - 06.10.2014, 18:34



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht daran geknüpft, ob Ihr die U- Untersuchungen absolvieren werdet. Soweit ich weiß, hast Du einen Anspruch auf Kindergeld , wenn Dein ständiger Wohnsitz in D. ist oder Du während des Kindergeldbezuges Beiträge zur deutschen Arbeitslosenversicherung bezahlst. Wenn Du die U- Untersuchungen nicht in D., sondern in Frankreich wahrnimmst, spräche das aber eher dafür, dass Dein Wohnsitz dort ist, oder nicht? .

von emilie.d. am 07.10.2014, 07:04



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Je nach Bundesland sind die Untersuchungen quasi durch die Hintertür zur Pflicht geworden. Wer nicht hingeht bekommt Besuch vom Jugendamt. "In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen. " (Quelle Wikipedia)

von SallyBW am 07.10.2014, 11:12



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

In NRW bekommt man einen Brief vom Jugendamt. Na und? Das ist doch nicht schlimm.

von Pamo am 07.10.2014, 11:23



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Hallo ich finde es sogar gut, dass das ganze überwacht wird.

von SallyBW am 07.10.2014, 12:03



Antwort auf: Kindergeld Bedingungen

Ich finde es auch okay. Will trotzdem sagen, dass es keine gesetzliche Handhabe gibt, nur weil die Us nicht gemacht wurden. Handhabe gibt es, wenn das Kind medizinisch schlecht versorgt oder sonstwie vernachlässigt oder misshandelt wird. Die Us selber bedeuten gar nichts.

von Pamo am 07.10.2014, 17:06



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