Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ein wenig irritiert. Ich habe einen Sohn, welcher einen Schwerbehindertenausweis hat. 90 %, Merkzeichen G,H,B, RF. Wir hatten dadurch eine Befreiung bei der GEZ. Nun gibt es ja dieses neue Gesetz ( ARD, ZDF, Deutschlandradio), wo wir keine Befreiung mehr bekommen. Die Begründung: " Für jede Wohnung ist grundsätzlich ein voller Rundfunkbeitrag zu entrichten, wenn nicht alle Bewohner die Voraussetzung für eine Beitragsbefreiung / -ermäßigung erfüllen." Ist das wirklich so? Auf der Seite der Rundfunkgebüren steht Folgendes: Gilt die Befreiung oder Ermäßigung auch für Mitbewohner? Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Antragsteller, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden. Können sie mir sagen, ob nun ein Anspruch auf Befreiung besteht oder nicht? Danke und liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 18.01.2014, 12:40