Habe die Frage vor ein paar Tagen schon mal gestellt jedoch leider keine Antwort von Ihnen bekommen.
Guten Tag Frau Bader,
ich arbeite seit ca. einem halben Jahr wieder und nun war es so weit... der erste Kind-Krank Tag.
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und habe im Internet nun immerhin raus gefunden, dass mir somit 40 Tage pro Jahr zustehen.
Nun ist meine Frage, was 'pro Jahr' bedeutet?
Kalenderjahr? Eintrittsdatum in die Firma? Ab dem ersten Kind-Krank- Tag?
Leider habe ich dazu nichts gefunden und meine Firma scheint auch keine Ahnung davon zu haben, da sie mich neben dem Attest, auch nach einem Krankenschein gefragt haben.
Mein Arzt sagte mir jedoch, dass der Betrieb nur das Attest bekommen würde, den Krankenschein bekommt nur die Krankenkasse.
Wie funktioniert dies nun mit diesen 40 Tagen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
Carina_86
am 26.10.2019, 08:13
Antwort auf:
Kind-krank-Tage
Hallo,
ich hatte die Frage gelesen...vllt. bin ich dann abgelenkt worden.
Also: es gibt im Gesetz keine Beschränkung auf anteilige Nutzung. Es sind 20 Tage für allein Erziehende u bei 2 Kindern eben 40 Tage pro Jahr.
Pro Jahr heißt Kalenderjahr.
Steht alles hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Kind-krank-Tage
Die gleiche Frage stellt sich ja beim Urlaub auch: bekommst du den Urlaub pro Kalenderjahr oder ab Eintritt in den Betrieb? Oder ab erstem genommenem Urlaubstag?
Die dritte Antwort ist schon mal nicht zutreffend.
Es sind meiner Ansicht nach bis zu 40 Kind-krank-Tage pro Kalenderjahr, und wenn du erst im Laufe des Jahres in den Betrieb eintrittst, werden die 40 Tage anteilig berechnet. Wenn du also am 1. Oktober beginnst zu arbeiten, hast du Anspruch auf bis zu 10 Tage und im neuen Kalenderjahr wieder neu Anspruch auf bis zu 40 Tage.
Wenn falsch liege, korrigiert mich bitte.
Mitglied inaktiv - 26.10.2019, 08:36