Frage: Kaufvertrag und Mangel

Hallo, meine Frage hat zwar nichts mit Schwangerschaft & Co zu tun, ich hoffe aber das sie mir trotzdem antworten. Ich habe eine neue Couch gekauft. Nachdem wir sie schon etwa (knapp) 1 Monat hatten hat mein Sohn einen kleinen etwa 1 – 1,5 cm großen Riss (eher Schnitt) entdeckt. Er fällt kaum auf und wäre mir wahrscheinlich auch bis heute nicht aufgefallen, da er 1. „in einer kleinen Falte liegt“ und 2. der Stoff changiert. Nachdem mein Sohn ihn gesehen hatte habe ich das Möbelhaus informiert. Die haben mir dann einen Polsterer vorbeigeschickt um die Sache vor Ort zu begutachten. Er meinte dass er nichts machen könnte, da der Riss vorne an der Rückenlehne sei und für Ihn die einzige Möglichkeit der Reparatur (Nähen) somit nicht gegeben sei. Mann könne nur austauschen aber nicht reparieren. Er hat noch Fotos gemacht und wollte das weiterleiten. Heute kam die Antwort des Möbelhauses: „Der Riss in der Rückenlehne ist ein offensichtlicher Mangel, der innerhalb von 2 Wochen hätte angezeigt werden müssen. Aus diesem Grund müssen wir eine Reklamation ablehnen.“ Frage: Ist das so rechtens??? Was kann ich tun??? Wie soll ich mich verhalten??? DANKE und LG Katja & Co

Mitglied inaktiv - 16.01.2006, 15:33



Antwort auf: Kaufvertrag und Mangel

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hierauf kann ich Ihnen nur entgeltlich über meine Mail antworten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2006