Frage: kann ich leer ausgehen

Hallo Frau Bader.. ich habe Sie bereits schon angeschrieben wegen der verkürzung der Elternzeit zum Inanspruchnehmen der Mutterschutzfristen etc. Bevor ich nun das ganze angehe habe ich noch viel im net gesucht nach Informationen da ich irgendwie Sorgen habe das ich am Ende evtl einen Fehler begehe.. Da ich ja während meiner Elternzeit eine Teilzeitstelle angenommen habe würde ich ja schon Geld während des Mutterschutzes erhalten. Gehe ich un den weg zu kündigen um dann über den alten Arbeitgeber in Mutterschutz zu gehen habe ich Angst das dieser ggf. klagt oder dagegen vorgeht so das es nicht nur stressiger wäre sondern auch evtl. so ausgeht das ich am ende gar nichts bekomme. Wäre das denn möglich das sich ein Arbeitgeber da gegen wehren kann. Ebenso bin ich auf folgendes gestoßen: "Aber: Meldung bei Mehrfachbeschäftigung erforderlich Eine Besonderheit ergibt sich, wenn während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber eine versicherungspflichtige elternzeitunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Besteht die Teilzeitbeschäftigung beim anderen Arbeitgeber über den Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit beim ersten Arbeitgeber hinaus fort, ist die Arbeitnehmerin versicherungsrechtlich eine Mehrfachbeschäftigte. Der Arbeitgeber der Teilzeitbeschäftigung muss bei Wegfall des Arbeitsentgelts zu Beginn der Schutzfrist eine Unterbrechungsmeldung abgeben. Zuschüsse sind erstattungsfähig im Ausgleichsverfahren Bei Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, besteht im Rahmen des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2) ein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch, wenn eine während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübte Teilzeitbeschäftigung über den Zeitpunkt der Beendigung der Elternzeit fortbesteht und dieser Arbeitgeber ebenfalls einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt. Achtung: Stolperfalle Teilzeit Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bzw. die Höhe des Mutterschaftsgeldes der Krankenkasse ist ggf. abhängig von der Vereinbarung über die Teilzeitbeschäftigung bzw. dem Teilzeitarbeitsvertrag. Je nachdem, ob die Teilzeit nur für die Dauer der Elternzeit oder unbegrenzt vereinbart wurde, besteht ein Anspruch nach dem (vorhergehenden) Vollzeitentgelt oder dem aktuellen Teilzeitengelt - oder die Arbeitnehmerin hat gar keinen Anspruch." Trifft das denn auch auf mich zu? Ich würde vor Beginn des Mutterschutzes meinen Teilzeitvertrag mittels Aufhebungsvertrag kündigen. Was muss ich noch beachten im Bezug auf Meldung (meldung an die Krankenkassen etc? Um was müsste ich mich noch kümmern. Es tut mir leid das ich sie damit so sehr in Anspruch nehme aber ich bin sehr verunsichert. Ich habe Sorge das es am Ende einen langen Rechtsstreit geben könnte oder wir am Ende gar kein Geld bekommen. Das könnten wir uns nicht leisten auch wenn mein Mann voll berufstätig ist wären wir auf das Geld im Mutterschutz angewiesen. danke für Ihre Zeit mit freundlichen Grüßen poi3

von poi3 am 22.01.2013, 10:32



Antwort auf: kann ich leer ausgehen

Hallo, bitte die Hinweise lesen kurz allgemein Fragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



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