Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht, ob diese Frage an Sie richtig ist. Unser Sohn kam mit einer Fehlbildung der Hände und erheblichen Fehlbildungen der Füße zur Welt. Wir hatten keine Ahnung von seiner Krankheit und waren bei der Geburt geschockt! Hätte der Arzt im US nicht die Fehlbildung zumindest der deutlich zu sehenden Fehlbildung der Füße sehen MÜSSEN? Haben wir rechtlich einen Anspruch auf sog. "Schmerzensgeld"? Wenn Sie es nicht wissen, an wen kann ich mich mit dieser Frage wenden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus. Monika
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 20:12