Frage: KK nach Erziehungsurlaub

Mein Erziehungsurlaub endet im August 2004. Jetzt schlug mir mein AG vor zu kündigen, da er keine Teilzeitstelle für mich hat. Kann ich dann weiterhin in meiner KK beitragsfrei versichert bleiben ? Was soll ich tun, ich bin alleinerziehend (Vater des Kindes hat sich aus dem Staub gemacht) Ich würde ja gerne weiterarbeiten, bekomme jedoch frühestens im Sommer nächsten Jahres einen KIGA-Platz für meinen Sohn, mein AG hatte mir vorgeschlagen nachmittags zu arbeiten,(Bedienung der Telefonanlage bis 17.oo Uhr)eigentlich kann ich im Moment überhaupt nicht arbeiten (höchstens nachts) weil ich keine Betreuung für meinen Sohn habe. (Toll, dieses Gelaber von KITA-Stätten, hier auf dem Land gibt´s da weit und breit gar nix)

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 01:05



Antwort auf: KK nach Erziehungsurlaub

Hallo, 1. Haben Sie bei IHrem BuLAnd vielleicht einen Anspruch auf KiGa? 2. Wenn Sie kündigen, bekommen Sie kein Arbeitsloengeld, weil Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. 3. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß,

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004



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