Hallo Frau Bader, ich hab ein zweites Jahr Elternzeit angemeldet und arbeite in dieser Zeit in Teilzeit. Ich will nun das Arbeitsverhältniss kündigen und würde gerne wissen, ob man während der Elternzeit kündigen kann und ob man beim neuen Arbeitnehmer die Elternzeit "mitnehmen" kann. Verändert scih die Kündigungsfrist durch die Elternezeit? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 13.10.2010, 21:51