Ist der Umgang mit dem Kindsvater richtig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist der Umgang mit dem Kindsvater richtig?

Hallo, Ich (Mutter), habe das alleinge Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht. Mein kind wird in 2 Wochen drei Jahre alt. Zu meiner Geschichte: Der kindesvater hat sich nie um das kind gekümmert, war Gewalt tätig gegenüber mir und meiner Familie, im bei sein des kindes. Wie wir uns trennten, meinte er plötzlich Umgang mit dem kind zuhaben. Trotz bedenken stimmte ich zuerst ein treffen zu mit einer Person meines Vertrauens. Der kindesvater sagte aber mehrmals ab, mit ausreden und begründen das ich nicht dabei sei. Monaten später kam ein schreiben von seinen Rechtsanwalt, ich ging zum anwalt ebenfalls. Da ich angst um mein kind habe. Nach langen hin und her, würde ein betreuter Umgang vom Gericht beschlossen. Der betreute umgang fand drei mal statt. Monate später gab es wieder einen Gerichtstermin. Wo das Gericht sich nicht mehr bereit klärte, betreuter Umgang zu genehmigen. Nach langer Diskousion würde geklärt, das 4 besuchskontakte stattfinden mit bei sein von mir und vertraunspersonen. Beim ersten Kontakt hatte der kindsvater schon nach 2 std keine lust mehr und jammerte rum. Er hatte sich auch nur 2 std um das kind gekümmert, den rest ich und meine Mutter. Der zweite Besuchskontakt, verlief so das ich und mein freund voll ausgerenzt würden, dann mit Diskussionen uns auseinander setzen dürften mit der Familie des kindsvater. Das kind wollte ständig zum Papa ( mein neuer Partner) und bei mich, dies lassten aber die familie des kindsvaters und er nicht zu. Es kam so Rüber als seien es machtSpielchen von seiner seite. Er hatte auch nicht wirklich lust. Mein kind war sehr traurig darüber und hatte auch nicht wirkliche Spaß. Der kindsvater spielt vor ein guter vater zu sein und immer für das kind da gewesen zu sein. Obwohl dies nicht stimmt. Meine frage ist, was kann ich noch tun damit er kein besuchskontakt alleine bekommt bzw überhaupt ein kontakt bekommt und was sind meine rechte. Wie kann ich es vor gericht beweisen das er nicht so ist wie er sich ausgibt. Wie kann ich beweisen das er gewalt tätig ist?. Wie kann ich beweisen das mein kind ihn nicht sehen will. Ich bedanke mich im vorraus um hilfe. lg

von Mom012 am 01.03.2015, 19:13



Antwort auf: Ist der Umgang mit dem Kindsvater richtig?

Hallo, da Sie einen Anwalt haben, kann ich nicht helfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Ist der Umgang mit dem Kindsvater richtig?

Hallo, Gar nicht! Es wird unbetreute Kontakte geben, denn die stehen dem Vater zu, so sieht es ja auch das Gericht. Gewalt kann man nur anhand von Verletzungen oder Zeugen nachweisen (die Zeugen werden aber genaustens geprüft, weil sehr viele Mütter, ja fast schon 90% der Mütter, angeblich Gewalt erleben). Der Wille deines Kindes spielt mit 3 Jahren gar keine Rolle. Du bist in der Pflicht, den Umgang stattfinden und deine Emotionen aus dem Spiel zu lassen. Eine Beziehung muss sich anbahnen und oft ist am Anfang das Geschrei groß und sobald Mama weg ist, ist alles gut. Es läuft bei euch alles über das Gericht, deshalb wird dir Frau Bader keinen Rat erteilen. Du wirst es hinnehmen müssen, dass der Vater auch im Spiel ist, heute ist es für Männer viel einfacher auch das Recht am Kind geltend zu machen. Das gemeinsame Sorgerecht ist heute ganz und gebe - ausser bei begründeten Fällen! Mache nicht den Fehler und wirke dagegen, dass einzige was dadurch passiert, ist, dass du in Bedrängnis gerätst und es dir zum negativen ausgelegt wird. LG

von Colien07022004 am 02.03.2015, 08:22



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