Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Anfang Februar in einem individuellen Beschäftigungsverbot und bislang hat mein Arbeitgeber mir auch problemlos mein normales Gehalt gezahlt. Vor wenigen Tagen habe ich die Gehaltsabrechnung für den April erhalten und war überrascht. Ohne, dass ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde, hat er mich mit Kurzarbeitergeld abgerechnet. Ist das korrekt? Falls nein, wie kann ich mich dagegen wehren? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es wo dazu? Vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüße.

von hihaho28 am 06.05.2020, 16:07



Antwort auf: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

Hallo, Kurzarbeit stellt einen Eingriff in den Arbeitsvertrag da und kann nicht einseitig vorgeschrieben werden. Es gibt folgende Möglichkeiten: - Regelung im Arbeitsvertrag - Tarifvertrag - Vereinbarung mit dem Betriebsrat - Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer - Änderungskündigung Wenn alles nicht vorliegt bleibt der Anspruch auf vollen Lohn bei voller Arbeit/ BV bestehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2020



Antwort auf: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

der AG muss dir nicht miteilen, wenn er kurzarbeit anmeldet. jeder mitarbeiter erhält kurzarbeitergeld, auch du. du darfst keine vorteile haben, aber auch keine nachteile. und die hast du nicht. die zeit, die du kurzarbeitergeld erhälst, wird aber nicht zur berechung des elterngelds benutzt sondern ausgeklammert soviel ich weiß. aber du hättest einen vorteil, wenn du weiter voll geld bekommst und die kollegen nicht.

von mellomania am 06.05.2020, 21:07



Antwort auf: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

Das stimmt nicht, man muss einen Vordruck von der Arbeitsagentur unterschreiben, dass man mit KuG einverstanden ist. Diesen ausgefüllten Vordruck reicht der AG ein. Ausnahme besteht, wenn im Arbeitsvertrag bereits eine Vereinbarung dazu geschlossen wurde.

von bellis123 am 06.05.2020, 21:50



Antwort auf: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

gilt das für alle? mein mann z.b. musste niemals etwas unterschreiben. das wurde mitgeteilt und gut. was wäre wenn man nicht einverstanden ist? das wäre doch gar nicht möglich oder? die logik erschließt sich mir nicht.

von mellomania am 07.05.2020, 17:07



Antwort auf: Indiv. Beschäftigungsverbot seit Februar und nun unangekündigt Kurzarbeitergeld

da muss tatsächlich zugestimmt werden. In unserer Firma wurden wir gebeten, Kurzarbeit zuzustimmen. Wir mussten dann einen Vordruck unterschreiben. Mein Kollege (alleinstehend, eins der höchsten Gehälter in der Firma) hat abgelehnt. Alle anderen haben Kurzarbeit, der Kollege nicht. floe

von la-floe am 08.05.2020, 08:33



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